Diese Ver
Ein Werklieferungsver besteht, wenn sich ein Unternehmer bei einem Ver verpflichtet, ein Werk aus einem von ihm beschafften Stoff herzustellen und zu liefern.
Grundsätzlich ist es nach dem nunmehr in Deutschland geltenden Recht unerheblich, ob der beschaffte Stoff eine ver oder nicht ver Sache darstellt. Es werden nach § 651 BGB die Vorschriften des Kaufver angewandt, nur ausnahmsweise finden die Regeln des Werkver Anwendung. Für den Gefahrübergang bei der Lieferung eines mangelbehafteten Werkes gelten die Vorschriften des Werkver
Abweichende Vereinbarungen im Rahmen der Ver
Anwendungsbeispiele für die Anwendung von Kaufrecht beim Werklieferungsver
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